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Eltern

FAQ

Anmeldung

Mein Kindergartenkind zeigt vor der Einschulung eine besondere Begabung / besondere Schwierigkeiten. Was soll oder kann ich tun?

Es ist gut und richtig, dass Sie so einen guten und sachlichen Blick auf Ihr Kind haben! Lassen Sie sich regelmäßig von den Erziehenden der KiTa Ihres Kindes zu Ihren Sorgen oder Fragen beraten. Sollten Sie weiterhin Sorgen, Befürchtungen, Unsicherheiten oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie dann über die verschiedenen Möglichkeiten, wie eine Beschulung Ihres Kindes gestaltet werden kann, damit auf die individuellen Bedarfe Ihres Kindes eingegangen werden kann. Scheuen Sie sich bitte nicht, bereits 6 bis 8 Monate vor der Einschulung mit uns in den Dialog einzutreten.
Darüber hinaus haben Sie Gelegenheit Ihres Fragen zusätzlich bei der schulärztlichen Untersuchung vor der Einschulung zu platzieren.

Wie läuft das eigentlich mit dem Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5?

Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule beginnt mit der Entscheidung, welche Schulform die richtige für das Kind ist. Lassen Sie sich hier gut von der Klassenlehrkraft dazu beraten - nicht nur im Rahmen der offiziellen Beratungsgespräche.
In unserem Schulumfeld liegen beispielsweise einige Gymnasien in der Stadt Celle sowie die Oberschule in Wathlingen. Dort erhalten Sie ebenfalls Informationen, wie die Anmeldung formal zu welchen Terminen erfolgt.
Vertiefende Informationen, auch auf anderen Sprachen, finden Sie dazu hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/grundschule/ubergang_von_der_grundschule_auf_eine_weiterfuhrende_schule/uebergang-grundschule-weiterfuehrende-schule-5842.html

Mein Kind beendet im Sommer die 4. Klasse. Meldet die Grundschule mein Kind an einer weiterführenden Schule an?

Nein, das müssen die Eltern tun. Über die Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen informieren die Schulen auf ihren Internetseiten oder in der örtlichen Presse.

Mein Kind besucht die 2. Klasse einer anderen Grundschule. Wir ziehen in zwei Monaten nach Nienhagen. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Nienhagen anmelden kann?

Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, sobald Sie wissen, dass Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind nach Nienhagen ziehen. Unter dem Navigationspunkt „Eltern“ informieren wir Sie über das Vorgehen. Gerne informieren wir Sie ebenfalls persönlich oder telefonisch über das weitere Vorgehen. Unser Formular, dass für die Anmeldung zwingend notwendig ist, finden Sie unter "Downloads".

Mein Kind ist vier Jahre alt. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Nienhagen anmelden kann?

Unter dem Navigationspunkt „Anmeldung“ informieren wir Sie über das Vorgehen.

Beurlaubung, Freistellung vom Unterricht

Kann ich Arzttermine mit meinem Kind am Vormittag machen?

Nein. Es gilt die Schulpflicht, von der in der Regel keine Ausnahmen gemacht werden können. Sollte ein dringender, unaufschiebbarer Termin vorliegen, nehmen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Klassenleitung Kontakt auf.

Wie kann ich mein Kind vom Schwimmunterricht abmelden?

Gar nicht. Der Schwimmunterricht ist ein Lernfeld des Unterrichtsfachs Sport. Da die Schulpflicht gilt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sein Kind von bestimmten Unterrichten abzumelden.

Unsere Religionsgemeinschaft hat nächsten Monat einen wichtigen Feiertag. Wir möchten diesen unbedingt mit unserem Kind feiern. Kann mein Kind hierzu von der Schule befreit werden?

Bitte nehmen Sie hierzu vorher rechtzeitig Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf. Ihre Klassenleitung wird sie dann über die Möglichkeiten informieren. Ein Anruf in der Schule am Vormittag des Festes reicht nicht als Entschuldigung aus. Bitte informieren Sie uns vorher. Bei Nichtbeachtung müssen Sie damit rechnen, dass das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt wird.

Die Großeltern feiern Goldene Hochzeit. Wir müssen dazu bereits am Freitag anreisen. Kann ich mein Kind aus diesem Grund von der Schule abmelden?

In begründeten Einzel- bzw. Ausnahmefällen kann Ihr Kind beurlaubt werden. Bitte sprechen Sie hier rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) Ihre Klassenleitung an. Sie informiert und berät Sie über das Vorgehen.

Kann ich mein Kind vor den Ferien von der Schule abmelden? Es gibt gerade so günstige Flüge.

Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Samtgemeinde Wathlingen melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern. Das Jugendamt wird ebenfalls standardisiert von der Samtgemeinde Wathlingen informiert.

Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie ihr Kind vor Unterrichtsbeginn bis spätestens 7:30 Uhr per E-Mail (oder einem Telefonanruf) krank. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sobald es wieder in der Schule ist – eine schriftliche Entschuldigung bzw. einen entsprechenden Eintrag im Schulplaner mit. Sollten Sie das Fehlen Ihres Kindes nicht schriftlich entschuldigen, wird das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt. Dies gilt ebenfalls, falls Ihre schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von fünf Schultagen ab der Genesung Ihres Kindes in der Schule / bei der Klassenleitung eingeht.

Ganztagsschule, Mittagessen

Mein Kind nimmt an der offenen Ganztagsschule teil. Kann ich es nach dem Mittagessen um 14:30 Uhr abholen?

Nein. Unsere Konzeption, die von allen schulischen Gremien mehrheitlich beschlossen worden ist, sieht dies nicht vor. Sollten Sie eine einmalige Notlage haben, nehmen Sie rechtzeitig bitte vertrauensvoll Kontakt zur Koordination unseres Ganztages auf. Sicherlich finden Sie gemeinsam eine einvernehmliche Lösung für diesen besonderen Ausnahmefall.

Bekommt mein Kind in der Schule ein warmes Mittagessen?

Sofern Ihr Kind am entsprechenden Tag für den Ganztag angemeldet ist, können Sie über den Caterer ein warmes, kostenpflichtiges Mittagessen bestellen. Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Menu „Ganztag“.

Ist die Grundschule Nienhagen eine Ganztagsschule?

Ja, die Grundschule Nienhagen ist eine offene Ganztagsschule, die Angebote von Montag bis Donnerstag macht. Am Freitag bietet Ihnen die Samtgemeinde Wathlingen den kostenpflichtigen „Freitagshort“ an. Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Menu „Ganztag“.

Ankommen in der Schule

Wann wird die Schule geöffnet?

Unsere Frühaufsicht öffnet die Türen um 7:40 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind erst ab 7:40 Uhr beaufsichtigt ist. Für Unfälle, Verletzungen oder Konflikte, die vor dieser Zeit geschehen, sind die Eltern alleine verantwortlich. Überlegen Sie daher bitte gut, ob Sie Ihr Kind in eine unbeaufsichtigte Situation vor 7:40 Uhr geben möchten.

Wenn die erste Schulstunde um 7:50 Uhr beginnt, reicht es doch aus, wenn mein Kind um 7:50 Uhr die Schule betritt, oder?

Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind sich noch umziehen muss. Besonders im Winter müssen viele Kleidungsstücke ausgezogen und ordentlich abgelegt und die Hausschuhe angezogen werden. Das benötigt erfahrungsgemäß einige Zeit. Schicken Sie Ihr Kind also bitte rechtzeitig zur Schule. Ein Kind, das den Tag mit Stress und Hektik beginnt, wird Schwierigkeiten haben, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen.

Hitze, Regen, Wind, Sturm, Schnee, Eis

Es soll heute regnen. Kann mein Kind in der Pause im Klassenraum bleiben?

Wir sind der Überzeugung, dass Kinder Bewegung und frische Luft benötigen und das dies für das Lernen äußerst wichtig ist. Daher haben wir seit langer Zeit die Regelung, dass alle Eltern ihre Kinder stets mit wetterangepasster Kleidung in die Schule schicken, damit die Kinder in die Pause gehen können. Nur bei Starkregen, der in unseren Breiten äußerst selten auftritt, wird per Durchsage in den Klassen auf die „Regenpause“ hingewiesen.

Es hat stark geschneit. Fällt die Schule aus?

Der Landkreis Celle entscheidet bei extremen Wetterlagen über den Ausfall der Schule. Dies kann auch kurzfristig angeordnet werden. Achten sie auf Durchsagen im Radio oder schauen sie auf die Internetseite http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ Die Schule verbreitet niemals über Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, … Informationen über einen Schul- oder Unterrichtsausfall.

Wann gibt es Hitzefrei?

Alle niedersächsischen Grundschulen sind gemäß einem Erlass des Kultusministeriums verlässlich. Das bedeutet, dass die Eltern sich darauf verlassen können, dass ihr Kind mindestens bis 12:45 Uhr verlässlich in der Schule betreut wird. Demnach kann es an unserer Schule kein Hitzefrei geben. Selbstverständlich versuchen alle Lehrkräfte und alle pädagogischen Fachkräfte bei starker Hitze nach Möglichkeiten in kältere Räume oder in den Schatten auf dem Schulgelände auszuweichen.

Kontaktaufnahme mit einer Lehrkraft

Wann kann ich die Lehrkraft meines Kindes sprechen?

Uns sind Gespräche wichtig, daher halten wir es für notwendig uns dafür ausreichend Zeit zu nehmen. Bitte schreiben Sie eine Mitteilung in den Schulplaner ihres Kindes oder legen sie eine Notiz in die Postmappe ihres Kindes. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Die Lehrkraft wird sich dann bei Ihnen melden. Wenige Augenblicke vor Unterrichtsbeginn kann niemals ausreichend Zeit für ein wichtiges Gespräch sein. Die Lehrkräfte sind dann auf dem Weg in die Klassen, in denen alle Kinder die Lehrkraft erwarten, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.

Finanzielle Schwierigkeiten

Ich kann die Kosten für einen Ausflug / die Klassenfahrt nicht bezahlen, weil ich diesen Monat kein Geld mehr habe. Was mache ich?

Bitte suchen Sie rechtzeitig das vertrauensvolle Gespräch mit der Klassenleitung Ihres Kindes. Ihr Anliegen wird absolut vertraulich behandelt und Sie werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden, damit Ihr Kind am Ausflug oder der Klassenfahrt teilnehmen kann.

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